Neben der Subjct-Line (Betreffzeile) ist mittlerweile die Absendeadresse entscheidet, ob eine Mal geöffnet wird oder gleich in den Papierkorb wandert. Allzu verständlich bei der derzeitigen Menge von überflüssigen eMails, die den eigenen Account verstopfen. Um sich von dieser Masse abzuheben sind einige Regeln zu beachten. In seiner Richtlinie zum Thema Online-Marketing hat der eco-Verband insgesamt sieben Eckpunkte zusammengefasst:
Erklärung in verständlichen Worten Die Unternehmen verpflichten sich zu einer klaren, verständlichen Sprache, damit das Vertrauen nicht durch Missverständnisse belastet wird, die bei deutlicher Erläuterung vermeidbar gewesen wären.
Interessenten erhalten nur explizit selbst angeforderte Werbung Es werden nur Informationen versand, die vorher explizit angefordert worden sind. Wo angeboten, können Interessenten auch jederzeit Inhalt und Frequenz selbst bestimmen. Die Anforderung regelmäßiger elektronischer Informationsdienste wird bestätigt, wobei gleichzeitig auch die Möglichkeit zur sofortigen Kündigung gegeben wird. Ferner muss für den Empfänger erkennbar sein, von welchem Anbieter er Informationen erhält
Adressen werden nur zum angegebenen Zweck verwendet Die Verwendung der von Interessenten angegebenen Adresse geschieht ausschließlich zu dem Zwecke, der den Interessenten vorab mitgeteilt wurde. So sollte z.B. niemand telefonische Produktangebote bekommen, wenn er vorher die Telefonnummer nur für Rückfragen in Zusammenhang mit einer Bestellung angegeben hat.
Empfänger können sich selbst vom Verteiler streichen Empfänger können jederzeit den Informationsservice abbestellen und bekommen dann mit schnellstmöglicher Wirkung keine weiteren Informationen mehr zugesandt. Dabei sollte die Abbestellfunktion möglichst bequem realisierbar sein und kein vermeidbare Hemmschwelle darstellen.
Jede Nachricht enthält Hinweis auf Kündigungsmöglichkeit Um die Entscheidung zum probeweisen Bezug von Botschaften möglichst leicht zu machen, sollte dieser Bezug jederzeit bequem wieder zu beenden sein. Dazu enthält jede Botschaft einen Hinweis auf die schnellstmöglich wirksame Kündigungsmöglichkeit
Adresse wird nicht ohne Zustimmung weitergegeben Die eventuelle Weitergabe von Kundenadressen sollte nur auf ausdrücklichen Wunsch von Interessenten stattfinden. Die Erlaubnis hierzu ist durch eine eindeutige Handlung der Interessenten zu erteilen und muss deutlich kommuniziert werden.
Umgang mit persönlichen Daten wird in einer Datenschutzrichtlinie erläutert Der Nutzer ist möglichst umfassend über die Verbreitung von Bestands- und Nutzungsdaten zu unterrichten.
Dieser Selbstverpflichtung haben sich bis dato Unternehmen wie AOL Deutschland, Jamba, Oracle. Deutschland oder Sony Music verschrieben.
Es steht außer Frage, dass eMail-Marketing ein außerordentlich attraktives Werbeinstrument ist. Dies wird von einer Vielzahl von Untersuchungen untermauert. So veröffentlichte z.B. die promio.net GmbH im April 2002 eine Studie, die den Wirkungsgrad von zielgruppen-selektierten Werbe-eMails untersuchte. Mit traumhaften Responseraten von über 20 Prozent besitzen „permissionbased eMails“ ein nahezu unschlagbares Direktmarketing-Potential. Jedoch liegt der Schlüssel zum Erfolg zweifelsohne auch in der Einholung der Genehmigung seitens des Adressaten. In Zeiten überquellender eMail-Fächer sollten seriöse Unternehmen sich auf den Einsatz seriöser Werbemittel beschränken.
Autor: Matthias Robben
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