Zufall oder auch nicht? Nur wenige Tage nachdem der BGH die Risiken bei automatischen Einwahlprogrammen den Netzbetreibern aufbürdet, findet T-Com verdächtige Auslandsrufnummern und sperrt diese künftig.
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Als offizielle Begründung gibt die Festnetztochter der Deutschen Telekom vermehrte Kundenhinweise und Informationen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an. Konkret handelt es sich um Verbindungen in die auf der Landkarte nur schwer zu findenden Staaten Sao Tome und Principe, Guinea Bissau, Diego Garcia und Nauru. Eine Liste der bisher als „verdächtig“ gemeldeten Rufnummern ist auf der Website des BSI zu finden.
Kunden, die in ihrer Telefon-Rechnung eine dieser Nummern vorfinden, haben die Möglichkeit, gegen die entsprechenden Abrechnungspositionen ihrer Telefonrechnung beim zuständigen Netzbetreiber Einwendungen zu erheben. So hat denn auch T-Com zugesagt, dass die Einwendungen gegen die als auffällig in Erscheinung getretenen Rufnummern im Rahmen einer Kulanzregelung (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) berücksichtigt werden. Damit scheint die jüngste nutzerfreundliche Dialer-Entscheidung des BGH (auch wenn diese eigentlich nur für inländische Rufnummern gilt) nicht ganz ohne Wirkung geblieben zu sein.