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Leitfaden zur Korruptionsvorbeugung beim Einkauf
22.03.2004 | Artikel drucken | Artikel empfehlen

In Deutschland entstehen durch Preisabsprachen alleine bei öffentlichen Baumaßnahmen jedes Jahr Schäden von rund 5 Mrd. Euro. Ein kostenloser Leitfaden soll bei der elektronischen Vergabe für Abhilfe sorgen.

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Deutschlands größter Einkäufer – die öffentliche Hand - beschafft pro Jahr Waren und Leistungen im Wert von rund 250 Mrd. Euro und hat immer wieder mit Korruption zu kämpfen. Manipulierbar sind z.B. Verdingungsunterlagen, Angebote und auch der Versandweg – und zwar über direkt Beteiligte (wie Sacharbeiter oder Bieter), indirekt Beteiligte (wie Betreiber von Vergabeplattformen) oder Nicht-Beteiligte (wie Hacker).

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie in der öffentlichen Beschaffung optimiert nicht nur erheblich Kosten und Prozesse, sondern kann einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsprävention leisten. BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Holger Hildebrandt: „Es gibt zwar keine 100-prozentige Sicherheit in elektronischen Vergabesystemen; moderne Informations- und Kommunikationstechniken beseitigen aber viele Manipulationsmöglichkeiten des papiergestützten Vergabeverfahrens.“ Roderich Egeler, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (BMI): „Maßnahmen sind u. a. Plausibilitätsprüfungen, Rechte- und Rollenkonzept, also das 4-Augen-Prinzip, Verschlüsselung sowie digitale Signaturen.“

Der von BME und Beschaffungsamt vorgelegte Leitfaden „Korruptionsprävention bei der elektronischen Vergabe“ nennt Gegen- bzw. Vorsorgemaßnahmen beim Einsatz von elektronischen Vergabesystemen. Thematisiert werden auch gesamtwirtschaftliche Schäden, betriebswirtschaftliche Bewertung und rechtliche Konsequenzen von Korruption. Der 80-seitige Leitfaden steht auf der Website des BME zum kostenlosen Download bereit.

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