Electronic Commerce Info Net - ECIN - bietet aktuelles Know-how für das E-Business und Expertise für den elektronischen Geschäftsverkehr: Shopsysteme, Marketing, Marktbarometer, Zahlungssysteme, Steuern&EC, Recht, EDI&EC und mehr. Kompetent und kostenlos.
ECIN - Electronic Commerce Info NetAktuellKnow-HowSolutions: Quickfinder eBusinessCommunityWorkshops
Erweiterte Suche
KontaktNewsletter AbosWerben Sie im Electronic Commerce Info Net

ECIN RSS Feed
ECIN Newsletter Abos

Newsletter

Abo ändern | löschen


 

 

ECIN Home | Aktuell | News | Juni 2004

Rechnung per eMail? Nicht ohne Signatur!

25.06.2004 | Artikel drucken | Artikel empfehlen

Viele Unternehmen senden mittlerweile ihre Rechnungen per eMail. Im Gegensatz zur auf Papier gebrachten und durch die Post an den Empfänger gelieferten Forderung gelten die elektronischen Varianten allerdings nicht ohne weiteres als Urkunden.

Anzeige

Wenn es darum geht, sich für alle Fälle zweifelsfrei abzusichern, ist Vorsicht angebracht, mahnt Rechtsanwalt Johannes Richard in der Zeitschrift ComputerPartner. Es müssen einige Regeln beachtet werden, so Richard, damit eine elektronische Rechnung als ordnungsgemäß gilt. So sollten Rechnungen nur mit Signatur und als Attachement gesendet werden, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden könnten, sei es empfehlenswerter, weiterhin herkömmliche schriftliche Rechnungen auszustellen.

Im Gegensatz zu schriftlichen Rechnungen gelten elektronische Rechnungen nicht ohne weiteres als Urkunde, erläutert Richard in ComputerPartner. Zwar könnten Betriebsprüfer nicht immer erkennen, ob die vorliegende Rechnung zunächst per eMail versandt und anschließend ausgedruckt wurde. Wenn sie jedoch feststellten, dass es sich um eine eMail-Forderung handelt, werde die Rechnung nicht anerkannt, ergab eine Nachfrage bei der Oberfinanzdirektion Rostock. Das lasse sich aber kaum vermeiden, da in der Regel Angaben zum
Absender, Empfänger und eine Betreffzeile die eMail-Form verraten. Wesentlich schwerer sei die eMail-Rechnung als solche zu erkennen, wenn der Rechnungssteller die Forderung als Anhang einer eMail, etwa als pdf-Datei, versende.

Artikel drucken | Artikel empfehlen


Zum gleichen Thema:

Kostenlos: Leitfaden für elektronische Signaturen 23.06.2004 - Rechnungen: Online heiß begehrt
Kostenlos: Leitfaden für elektronische Signaturen 09.06.2004 - Roadshow IT-Sicherheit im SigBus
Kostenlos: Leitfaden für elektronische Signaturen 07.04.2004 - Digitale Kommunikation: Richtlinien fehlen
Kostenlos: Leitfaden für elektronische Signaturen 25.03.2004 - Digitale Signatur jetzt fälschungssicher ausdruckbar
Kostenlos: Leitfaden für elektronische Signaturen 05.12.2003 - Kostenlos: Leitfaden für elektronische Signaturen


Mehr News | Spotlights zum Thema 'Recht'


... zum Archiv

 

ECIN Shop: Workshops, Reports und mehr

ECIN Reports Reports Alle ... leer

Shoplösungen im Vergleich
57 Lösungen, 415 Seiten Pdf, Preis: 99,- € zzgl. MwSt. mehr ...

Katalog-Management-Systeme
27 Lösungen, 250 Seiten Pdf,  Neuer Preis: 49,- € zzgl. MwSt. mehr ...

News

Briefe und Postkarten mobil versenden Briefe und Postkarten mobil versenden

Kleinere Händler im eBusiness können sich noch verbessern Kleinere Händler im eBusiness können sich noch verbessern

Fernsehkabel-Breitband gegen DSL Fernsehkabel-Breitband gegen DSL

Werbefinanzierte Web-Inhalte mit guter Akzeptanz Werbefinanzierte Web-Inhalte mit guter Akzeptanz

ECIN eBusiness Blog

Artikel lesen NGN – Geht’s auch einfacher?

Artikel lesen SMS und MMS bereits in der Sättigung?

Know-how

ICT auf den richtigen Weg gebracht ICT auf den richtigen Weg gebracht

Billigbranche Telekommunikation? Billigbranche Telekommunikation?

Der Quickfinder eBusiness verzeichnet Einträge von über 1000 IT-Dienstleistern.

Relevante Bücher können Sie über das Bücherbord direkt bei Amazon bestellen.

 

 

© FTK Dortmund |2008 | Impressum

KontaktNewsletter AbosWerben Sie im Electronic Commerce Info Net