Gesetze können immer dann zur Belastung für die Unternehmen werden, wenn sie ein Mehraufwand verlangen – so auch das Antidiskriminierungsgesetz.
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Die Personalverantwortlichen sehen sich durch das geplante Antidiskriminierungsgesetz neben rechtlichen Risiken auch hohen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt. So entstehen den Unternehmen nach Berechnungen im Auftrag des Softwarehauses SER allein für den Dokumentations- und Archivierungsaufwand jährliche Kosten von etwa 480 Millionen Euro (durchschnittlich 0,41 Std. je Mitarbeiter/Bewerber und ca. 15,78 Mio. Stunden à 31 Euro pro Jahr). Der Studie zufolge befürchten zwei Drittel der Personalmanager, dass durch das Antidiskriminierungsgesetz hohe rechtliche Risiken entstehen. Lediglich jedes zehnte Mittelstands- und Großunternehmen bewertet die möglichen Probleme als gering. So erwarten 83 Prozent der Firmen, dass sie nicht nur bei Neueinstellungen mit dem geplanten Gesetz konfrontiert werden, sondern auch bei allen anderen Personalentscheidungen wie beispielsweise Beförderungen oder Gehaltserhöhungen.
Um sich vor möglichen rechtlichen Schwierigkeiten zu schützen, müssen sie die gesamten Bewerber- und Mitarbeitergespräche einschließlich der Entscheidungsgründe und weiterer wichtiger Fakten genau protokollieren und diese Dokumente archivieren. Laut Manfred Zerwas von SER ließen sich die mit dem Gesetz verbundenen Risiken und Aufwendungen nur durch den Einsatz moderner Technik reduzieren. Allein aus Gründen der Rechtssicherheit sei eine systematische elektronische Archivierung der gesamten Personalentscheidungen geboten, weil sie den Verlust von Informationen vermeide. Gleichzeitig mindere sie die Kosten der unvermeidlichen Dokumentationen. Zerwas sieht deshalb geringere wirtschaftliche Belastungen bei den Unternehmen, die bereits ein Dokumentenmanagementsystem für die elektronische Personalakte im Einsatz haben.
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