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ECIN Home | Aktuell | News | Juli 2005

Gefahr gebannt?

07.07.2005 | Artikel drucken | Artikel empfehlen

Nun sind die Befürchtungen und Horror-Szenarien vieler Gegner der Softwarepatentregelung doch nicht in Erfüllung gegangen. Nicht aus Vernunft wie es scheint, sondern eher aus Trotz.

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Das Europäische Parlament hat in Zweiter Lesung den Gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates zu der umstrittenen Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, die so genannte Softwarepatentrichtlinie mit 648 zu 14 Stimmen bei 18 Enthaltungen zurückgewiesen. Zum ersten Mal in seiner Geschichte lehnte das Parlament damit innerhalb des Mitentscheidungsverfahrens in Zweiter Lesung ein Gesetz ab. Ziel der Richtlinie war die Harmonisierung der Softwarepatente. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit gescheitert, da das Parlament mit der absoluten Mehrheit ablehnte.

Die inhaltlichen Gründe für die Ablehnung seien, nach Meinung des Berichterstatters Michel Rocard zwar unterschiedlich. Geeint sei das Parlament jedoch in seiner Wut gegenüber der Vorgehensweise sowohl des Rates als auch der Kommission. Diese hätten das Parlament missachtet und gar Sarkasmus gegenüber dem EP an den Tag gelegt. Die Zurückweisung des gemeinsamen Standpunkts sei daher auch eine Lektion. Zudem hätten die kontroversen Debatten gezeigt, dass das Dossier noch nicht reif sei für eine Entscheidung. Während der Debatte am Dienstag hatte Kommissar Joaquín Almunia erklärt, dass die Kommission im Falle der Ablehnung keinen Vorschlag unterbreiten werde. In den Mittelpunkt rücke nun die Richtlinie für ein Gemeinschaftspatent, die derzeit im Rat diskutiert und von zahlreichen Abgeordneten als adäquates Instrument für den Umgang mit der Frage der Patentierbarkeit von Software betrachtet werde.

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