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18.10.2005 | Artikel drucken | Artikel empfehlen

Die erweiterte Speicherung von TK-Daten ist umstritten - Die GI bewertet sie als Maßnahme, die unverhältnismäßig in die Grundrechte der Europäer eingreift.

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Die Bestrebung auf europäischer Ebene jegliche Kommunikationsverbindungsdaten bis zu zwölf Monate speichern zu können, wird von der Gesellschaft für Informatik als unverhältnismäßig eingeschätzt. Außerdem wird kritisiert, dass neben den eigentlichen Verbindungsdaten zukünftig auch Aufenthalts- und Inhaltsdaten gespeichert werden sollen. Neben der Festnetz-Telefonie sind vor allem der Versand von eMails, SMS und anderen Internetanwendungen von dieser Maßnahme betroffen.

Problematisch sei vor allem, dass bei Auswertung dieser Daten ein komplettes Kommunikationsprofil eines Nutzers erstellt werden könne. Man erwarte bei einem solch sensiblen Thema eine sorgfältige Abwägung zwischen den Strafverfolgungsinteressen der Staaten und dem Grundrechtsschutz der Bürger, erklärt Matthias Jarke von der Gesellschaft für Informatik. Da sich das Informationsbegehren der Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich der Verbindungsdaten nahezu ausschließlich auf den Zeitraum der vergangenen drei Monate erstrecke, sei die Speicherfrist von drei Monaten – wie sie jetzt bereits zu Abrechnungszwecken vorherrschend eingesetzt wird – ausreichend.

Allerdings sollten Ausnahmen mit richterlichem Beschluss erlaubt sein, um Daten bei begründetem Verdacht mit dem sogenannten ‚Quick-Freeze-Verfahren’ auch über einen längeren Zeitraum speichern zu können. Eine allgemeine Vorratsspeicherung schränke jedoch die Grundrechte von rund 400 Millionen Bürgern unverhältnismäßig ein.

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