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eShop-Mythen: Klarheit für Endkunden

19.12.2006 | Artikel drucken | Artikel empfehlen

Nach Heiligabend lernt man eShops von einer ganz anderen Seite kennen: Trusted Shops gibt Nachhilfe zu den Themen Umtausch, Rückgabe und Gewährleistung beim Internetkauf.

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Sind wir in der Vorweihnachtszeit nicht alle Endkunden? Und was tun, wenn das im Internet gekaufte Weihnachtsgeschenk zwar pünktlich geliefert wird, aber bei den Beschenkten nicht auf strahlende Augen trifft? Trusted Shops sorgt nun für Klarheit über die verbraucherseitigen Rechte nach dem Internetkauf. Demnach haben Käufer laut Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das frühestens ab Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung vom Händler beginnt. Nur in wenigen Fällen ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, worauf der Händler dann auch hinweisen muss. Der Käufer kann sein Recht ausüben, indem er die Ware zurücksendet oder den Händler per Brief, Fax oder eMail informiert. Um einen Nachweis zu haben, ist ein Widerruf per Einschreiben oder eine Warenrücksendung im versicherten Paket ratsam. Der Händler muss dann den Kaufpreis vollständig zurückerstatten, Gutscheine braucht der Käufer hingegen nicht akzeptieren. Nur wenn die Ware schon benutzt wurde, unvollständig oder defekt zurückgeschickt wird, sind Abzüge möglich. Die Ware muss nicht originalverpackt sein, und in den meisten Fällen muss der Händler die Rücksendekosten tragen. Der Käufer zahlt die Rücksendung nur bei Produkten unter 40 Euro oder noch nicht bezahlten Artikeln, sofern dies in den AGB des Onlineshops so festgehalten ist.

Ist eine falsche oder eine defekte Ware geliefert worden, hat der Kunde über das Widerrufsrecht hinaus gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. Das bedeutet, dass der Händler die Ware reparieren oder noch einmal neu liefern kann. Dieses Recht besteht auch, wenn die Ware auf dem Transportweg beschädigt wurde. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, denn wenn der Kunde sich für die Gewährleistung entscheidet, bleibt er an den Kaufvertrag gebunden. Der Kaufpreis wird nur dann zurückerstattet, wenn die Reparatur fehlschlägt oder die Ware nicht mehr lieferbar ist. Wer also die sofortige Rückerstattung des Kaufpreises wünscht, sollte immer ausdrücklich sein Widerrufsrecht einfordern, auch wenn die Ware defekt ist.

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht, auch nicht beim Internetkauf. Die meisten Händler räumen dieses Recht jedoch aus Kulanz ein, allerdings zu eigenen Spielregeln. So kann es sein, dass der Kunde draufzahlt, wenn er noch im alten Jahr ein Produkt kauft und dieses im neuen Jahr umtauscht. Denn dann gilt bereits der neue Mehrwertsteuersatz. Ist die Ware defekt, ist die Gewährleistung für den Kunden günstiger als der Umtausch, denn dann muss der Händler reparieren oder ohne Zusatzkosten noch einmal die gleiche Ware liefern.

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