Gegen rechtsunsichere Belehrungen hat der DIHK ein Musterprozess aufgelegt, bei dem möglichst der BGH für Klarheit sorgen soll. Grund sind weiter anhaltende Abmahnungen.
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Für Online-Händler bestehe immer noch Gefahr der Abmahnung bei der so genannten Widerspruchsbelehrung, denn selbst der gesetzliche vorgeschriebene Mustertext hat rechtliche Lücken. Umstritten sei dabei, in welcher Form die Online-Käufer auf ihr 14-tägiges Rückgaberecht hingewiesen werden. So lautet die Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), der nun die Rechtsicherheit erstreiten will. Dazu wurde die Anwaltssozietät Boehmert & Boehmert beauftragt einen Musterprozess zu führen und möglichst beim Bundesgerichtshof (BGH) eine höchstinstanzliche Klärung herbeizuführen.
Man möchte beim BGH die praxistaugliche und faire Lösung, die das Gesetz vorsieht, absichern lassen, erklärt Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann von Boehmert & Boehmert das Verfahren. Rechtlich ist umstritten, ob der Mustertext zur Widerrufsbelehrung in der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB – InfoVO bei einer Verwendung für verbindliche Online-Angebote, beispielsweise auf eBay, wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist. Momentan liegt der Fall dem Landgericht Berlin vor.
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