In vielen KMU werden mittlerweile Web 2.0-Technologien wie Wikis, Communities und Blogs genutzt. Hier sollte die Grenze zwischen privaten und geschäftlichen Beiträgen klar definiert werden.
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Richtlinien für den Umgang mit der geschäftlichen eMail-Adresse und die Benutzung des Internet-Zugangs am Arbeitsplatz sind in vielen Unternehmen mittlerweile im betrieblichen Verhaltenskodex verankert. Verhaltensregeln für den Umgang mit Web 2.0-Technologien in Unternehmen hingegen, so die Personal-Management-Firma TriNet, fehlen teilweise noch völlig oder sind erst im Aufbau. Laut dem Unternehmen kann dies, besonders in KMU, ernste Probleme in der Personalführung mit sich bringen. So können beispielsweise negative Äußerungen über die Firma in Blogs und Posts seitens der Angestellten sehr kontraproduktiv für das Unternehmen sein, so Jackie Breslin von Trinet.
Für diesen und andere Fälle halten die Experten einige Ratschläge bereit. So sollten sich kleine und mittlere Unternehmer also fragen, inwiefern Web 2.0-Anwendungen im Betrieb und auch bei den Mitarbeitern zu Hause das Unternehmensklima stören können. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn sich ein Mitarbeiter negativ über das Unternehmen in einem Blog oder Forum äußert? In welchem Umfang kann man hier Disziplinarmaßnahmen verhängen oder Kündigungen aussprechen? Wie kann man vertrauliche Unternehmensinformationen vor der Veröffentlichung wirksam schützen? Diese Fragen sollten Unternehmen gegebenenfalls mit einem Rechtsbeistand klären und anschließend klare Regeln für den betriebsinternen Verhaltenskodex formulieren.
Um Verstöße gegen diese Regelungen aufzudecken, müssen unternehmensbezogene Web 2.0-Anwendungen regelmäßig überprüft werden. Sollten die Mitarbeiter ihre Internet-Zugänge überwiegend für private oder unternehmensschädliche Web 2.0-Aktivitäten nutzen, kann man dies mit Kontrollprogrammen nachvollziehen. Hier ist natürlich ein äußerst sensibler Umgang mit den Regeln der Privatsphäre erforderlich. Eine eigene und transparente Web 2.0-Unternehmensphilosophie kann solche Kontrollen dann minimieren oder überflüssig machen – zum Vorteil von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
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