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AGB für die Nutzung des Verzeichnis ECIN Solutions
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Präambel
ECIN (Electronic Commerce Info Net) ist ein Angebot des FTK e.V., Forschungsinstitut für Telekommunikation, Martin-Schmeißer-Weg 4, 44227 Dortmund (nachfolgend "ECIN" bzw. "FTK/ECIN" genannt). ECIN versteht sich als Informationsplattform zum Thema eBusiness und bietet darüber hinaus neben kostenpflichtigen Werbemöglichkeiten unter ECIN-Solutions eine Online-Präsentationsplattform für IT-Unternehmen an. Soweit FTK/ECIN kostenlose Dienste oder Leistungen zur Verfügung stellt, besteht kein Erfüllungsanspruch auf deren Erbringung. FTK/ECIN hat das Recht, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste entweder einzustellen oder nach seiner Wahl künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten.

1. Gegenstand der Bedingungen /Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des ECIN Solutions; d.h. für eine Online-Präsentation in diesem Verzeichnis gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültigen Preislisten, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen nur Geltung, wenn sie von FTK/ECIN ausdrücklich in schriftlicher Form akzeptiert werden. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers dar.
1.2 Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen - mit Ausnahme von Entgelten und Leistungsinhalten - darf FTK/ECIN jederzeit vornehmen, soweit diese aufgrund geänderter Umstände (z.B. Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen) erforderlich werden und für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind. Solche Änderungen werden 14 Tagen nach deren Veröffentlichung (schriftlich oder über ECIN) auf der Homepage von FTK/ECIN wirksam, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht den jeweiligen Änderungen spätestens 14 Tage nach deren Veröffentlichung.
1.3 FTK/ECIN ist dazu berechtigt, durch schriftliche oder elektronische (d.h. per Email) Mitteilung an den Auftraggeber mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese dem Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligen. Voraussetzungen und Gründe für eine solche Leistungs- oder Entgeltänderung können technische oder rechtliche Erfordernisse sein; im Einzelfall können auch wirtschaftliche Erfordernisse eine Anpassung begründen. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, dass ein möglichst ausgewogener Ausgleich der beiderseitigen Interessen erfolgt. Will der Aufraggeber den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Im übrigen sind Rechte des Auftraggebers hieraus ausgeschlossen.
1.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen der Parteien.

2. Zustandekommen des Vertrages, Vertragsdauer, Kündigung
2.1 Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Erklärungen, Zusicherungen, Nebenabreden etc. sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch FTK/ECIN maßgebend.
2.2 Soweit zwischen den Parteien nicht Abweichendes vereinbart ist, kommt der Vertrag zwischen den Vertragsparteien spätestens mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Eintragung zustande.
2.3 Die vertragliche Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Der Auftrag kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr.
2.4 Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen.
2.5 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, der auch eine elektronische Erklärung, die mittels qualifizierter elektronischer Signatur erstellt wurde, genügt; eine einfache Email ist hierfür auch nach einer etwaigen entsprechenden Gesetzesänderung nicht ausreichend.

3. Rahmenbedingungen
3.1 FTK/ECIN erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets. FTK/ECIN ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe, verpflichtet. FTK/ECIN gewährleistet im Jahresmittel eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von nahezu 98%, ohne hierdurch eine Garantie für permanente Verfügbarkeit abzugeben. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss- oder Verantwortungsbereich von FTK/ECIN liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Außerdem kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten nicht garantiert werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z.B. Wartung) im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang aufgewendet werden muss. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt.
3.2 Störungen des Zugangs oder der technischen Einrichtungen wird FTK/ECIN im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Auftraggeber erkennbaren Zugangsstörungen ist dieser verpflichtet, FTK/ECIN unverzüglich schriftlich oder (soweit möglich) per Email solche Störungen anzuzeigen (Störungsmeldung).
3.3 Sofern die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen im übrigen durch Umstände gestört wird, die im Verantwortungsbereich von FTK/ECIN liegen, muss der Auftraggeber dies bei Erkennbarkeit gegenüber FTK/ECIN unverzüglich schriftlich rügen.


4. Mitwirkungspflichten / Obliegenheiten
4.1 Der Auftraggeber ist für seine ihm zum Zwecke des Zugangs erforderliche Kennung (Username, Passwort sowie sonstige Zugangskennungen und/oder persönliche Kennworte, insbesondere für deren strengste Geheimhaltung, verantwortlich und haftet für Schäden, die durch Missbrauch oder Verlust dieser Kennung entstehen. Er hat FTK/ECIN unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugte Dritte Zugangskennungen oder ein persönliches Kennwort bekannt ist. Wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass ein Dritter sein Passwort erfahren haben könnte, ist er sofort zur Änderung desselben verpflichtet.
4.2 Der Auftraggeber ist auch im übrigen dazu verpflichtet, ECIN Solutions nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist er zum Zwecke sachgerechter Nutzung dazu verpflichtet,
- keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen bzw. mittels dieses Mediums zu verbreiten, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird;
-anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen (z.B. Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen);
- alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste von FTK/ECIN ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen; sowie
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sein sollten.
Im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Verpflichtung ist der Auftraggeber zum Ersatz des FTK/ECIN aus der Pflichtverletzung entstehenden Schaden verpflichtet. Der Auftraggeber stellt FTK/ECIN auch von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Sonstige Ansprüche, insbesondere zur Sperrung der Inhalte durch FTK/ECIN und/oder zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

5. Zahlungen und Zahlungsverzug
5.1 Für die Leistungen "Standardeintrag" und "Premiumeintrag" gelten die jeweils gültigen, im Internet zur Verfügung gestellten, Preislisten von FTK/ECIN. Diese Preislisten sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
5.2 Zahlungen des Auftraggebers für Einträge im Verzeichnis ECIN Solutions werden spätestens mit Rechnungsstellung fällig. Soweit sich nicht aus dem Einzelvertrag Abweichendes ergibt, werden Entgelte jährlich, grundsätzlich im Voraus, in Rechnung gestellt.
5.3 Ein nicht nutzungsabhängiger Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die FTK/ECIN nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways anderer Betreiber), beruhen. Der Auftraggeber kann keine Ansprüche auf Rückvergütung ableiten. Dies gilt jedenfalls insoweit, als sich eine Störung über keinen längeren Zeitraum als einen Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen Zeitraum (von mindestens sieben Tagen) ist der Auftraggeber jedoch zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages berechtigt.
5.4 Gegenforderungen kann der Auftraggeber nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für sonstige eventuelle Leistungsverweigerungsrechte. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
5.5 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von sechs Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz, berechnet. Dem Auftraggeber steht der Nachweis eines geringeren Zinsschadens frei.

6 Gewährleistung
6.1 FTK/ECIN gewährleistet eine Netzverfügbarkeit im Rahmen des eigenen Einfluss- und Verantwortungsbereiches gemäß Ziff. 3.1; eine Garantie für permanente Verfügbarkeit kann nicht abgegeben werden. Außerdem ist bekannt, dass Softwarefehler trotz größtmöglicher Sorgfalt unter Beachtung allgemein anerkannter Programmierregeln nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Soweit dem Auftraggeber Fehler erkennbar sind, sind diese unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, zu rügen.
6.2 Hat der Auftraggeber Anspruch auf Gewährleistung, so kann er zunächst von FTK/ECIN nur Nachbesserung verlangen. Schlägt die erste Nachbesserung fehl, so ist FTK/ECIN zu weiteren Nachbesserungsversuchen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber nicht unzumutbar sind. In jedem Falle ist FTK/ECIN zu mindestens zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt.


7. Haftung
7.1 FTK/ECIN haftet bei Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von FTK/ECIN verursacht worden sind unbeschränkt. Dies gilt für vertragliche als auch außervertragliche (deliktische) Ansprüche. Entsprechendes gilt bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. In Fällen, in denen lediglich einfachen Erfüllungsgehilfen von FTK/ECIN grobes Verschulden angelastet werden kann, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FTK/ECIN nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, oder entgangenen Gewinn, sofern es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Soweit FTK/ECIN wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet, wird die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. FTK/ECIN haftet außerdem, wenn eine zwingende Haftung aufgrund Produkthaftpflichtgesetz besteht.
7.3 Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und von FTK/ECIN zu vertretende Unmöglichkeit wird ebenso auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet FTK/ECIN nur für unmittelbare Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch in Fällen der Haftung wegen positiver Vertragsverletzung.
7.4 FTK/ECIN kann für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets oder darüber übermittelte Informationen (weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind), soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von FTK/ECIN liegen, keine Haftung übernehmen. Auch im übrigen haftet FTK/ECIN nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches durch Dritte verschuldet wurden.
7.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und der Erfüllungsgehilfen von FTK/ECIN.
7.6 Der Auftraggeber wird außerdem darauf hingewiesen, dass FTK/ECIN, soweit FTK/ECIN keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit im Internet sowie die darin angebotenen Inhalte bzw. Informationen hat, deshalb für diese auch keine Verantwortung tragen kann. Insbesondere ist FTK/ECIN nicht verpflichtet, die Internetpräsenz des Auftraggebers bzw. durch diesen vermittelte/übertragene Inhalte bzw. Informationen auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
7.7 FTK - Forschungsinstitut für Telekommunikation e.V. übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der in ECIN Solutions veröffentlichten Inhalte, für deren Rechtmäßigkeit, deren Schicklichkeit oder für die Erfüllung von Urheberrechtsbestimmungen im Zusammenhang mit den auf der jeweiligen Internetseite veröffentlichten Inhalten. Die Haftung für Schäden wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit gemäß Absatz 1 bleibt unberührt.
7.8 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers für redaktionelle, grammatikalische oder drucktechnische Fehler sowie für unterlassene Eintragungen sind ausgeschlossen, es sei denn FTK/ECIN haftet wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nach Absatz 1.

8. Inhaltliche Beschränkungen und Haftung des Auftraggebers
8.1 Jeglicher Missbrauch, ob wissentlich oder unwissentlich, aller Daten von ECIN Solutions ist strengstens untersagt. Als Fall des Missbrauchs gelten insbesondere Verstöße gegen die in Ziffer 5.2 genannten Verpflichtungen.
8.2 Insbesondere kann der Auftraggeber auch für Schäden haftbar gemacht werden, die FTK/ECIN durch die Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten entstehen. Der Auftraggeber stellt FTK/ECIN deshalb auch von allen Ansprüchen Dritter, die auf einer solchen rechtswidrigen Handlung beruhen, frei. Sonstige Ansprüche, insbesondere zur Sperrung der Inhalte durch FTK/ECIN und/oder zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

9. Vorübergehende Sperrung
9.1 Im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Verpflichtungen durch den Auftraggeber, insbesondere falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers vorliegt, ist FTK/ECIN berechtigt, die Anbindung zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung). Dies gilt insbesondere im Falle einer Abmahnung durch den vermeintlich Verletzten, sofern diese nicht offensichtlich unbegründet ist, oder im Falle von Ermittlungen staatlicher Behörden. Die Sperrung ist, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken.
9.2 Der Auftraggeber wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigt und aufgefordert, sofern er nicht die Rechtmäßigkeit der Inhalte darlegen und gegebenenfalls nachweisen kann, die rechtswidrigen Inhalte zu entfernen.
9.3 Ansprüche des Nutzers gegen FTK/ECIN wegen der Sperrung bzw. Entfernung von Inhalten sind ausgeschlossen.

10. Speicherung von Daten
Der Nutzer bzw. Auftraggeber wird hiermit gemäß § 26 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass FTK/ECIN seine vollständige Anschrift, alle für die Rechnungsstellung und Betrieb des Online-Systems notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers bzw. Nutzers an Dritte weitergegeben.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, für alle aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art Dortmund.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Für die auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingung abgeschlossenen Verträge und die vertraglichen Beziehungen der Parteien im übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht (unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen UN-Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen).
12.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen - soweit nicht eine Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Ziff. 1 erfolgt - zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz. Dieses gilt auch für die Abänderung dieses Formerfordernisses. Die Versendung von Mitteilungen an FTK/ECIN per Email genügt der Schriftform im übrigen nur dann, wenn dies in diesen AGBs ausdrücklich zugelassen ist.
12.3 Der Auftraggeber kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von FTK/ECIN auf einen Dritten übertragen.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser AGBs abgeschlossenen Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

FTK - Forschungsinstitut für Telekommunikation 26.3.2001

 

 

02.12.2008   

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