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Sicherheitsbedenken gegen Kreditkartenzahlung im Internet
26.05.1999 | Artikel drucken

Die US-Verbraucherschutzorganisation National Consumer League gab jetzt die astronomische Zahl von sechs Millionen Betrugsopfern durch Kreditkartenzahlungen im Internet bekannt. Auch hierzulande prangern Verbraucherschützer das Problem an. Doch Panik ist nicht am Platze. Aufmerksame Konsumenten können sich wirkungsvoll schützen.

Das Bezahlen mit Kreditkarten im Internet ist wieder in den Schlagzeilen. Die US-Verbraucherschutz-Organisation National Consumer League gab jetzt die erstaunliche Zahl von sechs Millionen Betrugsopfern durch internetbasierte Vorgänge bekannt. In der Studie "Consumers in the 21st Century" beleuchtet der Bund das Problem anhand der Angaben von 1.20000 Befragten. Immerhin 7 Prozent gaben an, Opfer von Unregelmäßigkeiten geworden zu sein. Die Zahl von sechs Millionen kommt durch die Hochrechnung auf die gesamte Web-Bevölkerung zustande.

Auch hierzulande prangern Verbraucherschützer das Problem an. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schlug auf ihrer Jahrespressekonferenz Alarm. Zunehmend erkennen Kreditkartenorganisationen den Handlungsbedarf. So entstanden 47 Prozent aller Reklamationen bei VISA durch Internet-Transaktionen während das Web nur einen Anteil von zwei Prozent an VISAs Gesamtgeschäft hat. Dabei handelt es sich aber zumeist um Streitfälle, wo es um die Höhe von Gebühren und Lieferkosten geht, und nicht um Betrugsfälle.

Dennoch sind aber Betrugsfälle mittlerweile keine Seltenheit. So sind Datenbanken mit gültigen Kreditkartennummern beliebtes Tauschobjekt für kriminelle Machenschaften. Es wurden Fälle von dubiosen Online-Shops bekannt, deren einziges "Geschäftsmodell" das illegale Sammeln von Kreditkartendaten ist. Schwarzmarkt-Software kann der Syntax nach valide Kreditkartennummern automatisch generieren.

Panik ist nicht am Platze. Aufmerksame Konsumenten können sich wirkungsvoll schützen. Für Online-Shopper, aber auch allgemein für jeden Kreditkarteninhaber gilt: Die Abrechnung genau studieren. Innerhalb von sechs Wochen nach Abbuchung besteht ein Widerspruchsrecht. Und die Rechte der Verbraucher im Internet sind stark, denn solange keine physikalischen schriftlichen Verträge vorliegen, trägt selbstverständlich der Händler das Risiko. Wenn es hart auf hart kommt, müssen die Kreditkartenorganisationen den Nachweis erbringen, daß überhaupt eine Bestellung aufgegeben wurde. Darauf machte Jurist Hartmut Strube auf der Jahrespressekonferenz der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit Nachdruck aufmerksam.

Über Anregungen und Kritik freut sich Tobias Arndt

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