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Digitale Signatur – wofür eigentlich?
20.02.2002 | Artikel drucken | Artikel empfehlen

Äußerst medienwirksam wurde Mitte letzten Jahres die gesetzliche Gleichstellung der elektronischen Signatur zur eigenhändigen Unterschrift verabschiedet. Inzwischen ist es wieder still geworden und kaum noch jemand vermag einen praktischen Nutzen hinter diesem Beschluss zu erkennen.

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Zwar erfüllt die Digitale Signatur inzwischen in den meisten Fällen die im BGB festgelegte Schriftform-Erfordernis, doch sieht sich der Nutzer immer noch mit einer Vielzahl möglicher Probleme konfrontiert. So trägt z.B. der Verbraucher bei Missbrauch die Beweislast, er müsste dann ggf. nachweisen, dass seine Signatur gefälscht bzw. missbraucht wurde. Dies dürfte für Verbraucher im Normalfall jedoch so gut wie unmöglich sein. Eine nicht gerade verbraucherfreundliche Regelung, wenn man bedenkt, dass nach Angaben von „Stiftung Warentest“ die derzeit erhältlichen Signaturprodukte nicht vor Missbrauch sicher sind. So wurde beispielsweise bei mehreren Produkten ein potentieller Missbrauch durch Trojaner Viren nachgewiesen.

Und wie sieht es mit den ambitionierten eGovernment-Vorhaben aus? Die Bundesregierung fördert in gleich mehreren Projekten den Einsatz der digitalen Signatur. So ist es beispielsweise sicher lobenswert, dass das Fraunhofer IAO im Auftrag von MediaKomm (Förderprojekt des BMWi) eine Signatur-Lösung für den kommunalen Baugenehmigungsprozess entwickelt. Damit sollen künftig alle am Baugenehmigungsprozess Beteiligten über das Internet rechtssicher zusammenarbeiten können. Doch werden solche Aktivitäten andererseits kaum dafür sorgen, dass sich die digitale Signatur auf breiter Front durchsetzt.

Untätigkeit kann man der Bundesregierung jedoch nicht vorwerfen. Mit dem „Beschluss zur Sicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr mit der Bundesverwaltung“ verabschiedete die Legislative ein durchaus lobenswertes Gesamtkonzept. So soll u.a. bei der elektronischen Ausschreibung und Beschaffung zukünftig die elektronische Signatur zum Einsatz kommen und bis 2003 sollen mehr als 200.000 Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung mit digitalen Signaturen bedacht werden. Diese Aktivitäten gehen dem Branchenverband BITKOM indes nicht weit genug, da Länder und Kommunen nicht mit eingebunden werden. Und gerade dort fallen aus Sicht des Interessenverbandes die meisten Verwaltungsvorgänge für den Bürger an. Eine Bürgerkarte mit Chip und Signatur für alle lautet denn auch die Forderung von BITKOM.

Darüber hinaus fehlen Initiativen, die Internet-Nutzer dazu ermutigen, die Technologie auch tatsächlich zu nutzen. Hierzu bedarf es wohl auch noch einiger Aufklärungsarbeit. So dürften für viele Nutzer bereits mit der Installation eines Kartenlesegerätes die Probleme beginnen. Und für Baugenehmigungen oder andere Pilotprojekte allein, wird sich die breite Masse nicht dazu bewegen lassen, auf die digitale Signatur zu setzen.

„Breitenwirksamer“ scheint dagegen die Entscheidung der HypoVereinsbank zu sein, EC-Karten mit digitalem Zertifikat an Privatkunden abzugeben. Noch im Frühjahr soll mit der Ausgabe der Karten an die ersten 10.000 Kunden begonnen werden. Dabei erhalten die „Testkunden“ gleichzeitig eine CD-ROM auf der alle Informationen zur Digitalisierung des Geschäftsverkehrs zu finden sind. Nach Angaben der HypoVereinsbank sollen dadurch neue Maßstäbe für die Sicherheit von elektronischen Banktransaktionen gesetzt werden. Eine Initiative, der man nur wünschen kann, dass sie möglichst viele Nachahmer in Handel und Banken findet. Schließlich würden diese Institutionen in der täglichen Praxis ja auch am stärksten von rechtsverbindlichen Bestellungen bzw. Transaktionen profitieren.

Autor: Matthias Robben

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