Was sich so mancher im wahren Leben nicht traut, fällt im Internet maskiert mit einem „Nickname“ umso leichter. Dies gilt auch und nicht zuletzt für Kriminalität und Betrügereien.
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So maskiert ersteigerte beispielsweise ein 13-jähriger Junge aus New York bei einem Online-Auktionshaus Waren im Gesamtwert von drei Millionen Euro. Kein Einzelfall wie die neueste Statistik des Internet Fraud Complaint Center (IFCC) aus dieser Woche zeigt: 43 Prozent aller im Jahr 2001 gemeldeten Betrugsfälle standen im Zusammenhang mit Online-Auktionen.
Insgesamt wurden dem Internet Fraud Complaint Center (IFCC) 49.711 Fälle über die Internet Seite angezeigt. Wie ernst das Problem ist, zeigt der wirtschaftliche Schaden. Allein bei den aus den Meldungen hervorgegangenen etwa 56.000 Betrugsopfern lässt sich der Gesamtschaden auf 117 Millionen US-Dollar beziffern.
Dem wurde nicht tatenlos zugeschaut, schließlich handelt es sich bei dem IFCC um ein Gemeinschaftsprojekt zwischen der US-Bundespolizei FBI und dem National White Collar Crime Center (NW3C). Allerdings konnten insgesamt nur 90 Kriminelle dingfest gemacht werden und das bei einem Aufwand von 16.775 Meldungen und Anzeigen an alle erdenklichen Strafverfolgungs- und Regulierungsbehörden in den Vereinigten Staaten. „Internet-Betrug lässt sich schwer ermitteln und verfolgen, weil mitunter Tausende von Kilometern zwischen Täter und Opfern liegen. Dieses Ausmaß an grenzüberschreitenden Aktivitäten stellt eine besonders schwierige Aufgabe für die Rechtsprechung und Strafverfolgung dar,“ erläuterte Thomas Richardson vom FBI das Problem.
Doch das wahre Problem liegt allerdings ganz woanders. Offenbar kommt es immer noch zu großen Sicherheitslücken im Rahmen der Kundenverwaltung von Online-Versteigerungen. Der Vorschlag, dass nur Kaufangebote mit elektronischer Signatur rechtswirksam werden, ist in der Diskussion steckengeblieben. So kommt es zu einer Reihe von Mustern von Betrugsdelikten, die durch den Deckmantel der Anonymität erheblich befördert werden. Folgende Fälle von Online Betrug stehen ganz oben auf der „Favoriten-Liste“:
• Nicht-Auslieferung: Der Käufer erhält die Ware nicht. Hat er mit Kreditkarte bezahlt, dann kommt häufig noch Kreditkartenbetrug hinzu.
Falschangaben: Der Verkäufer erzielt über irreführende Darstellung einen überhöhten Kauferlös.
Dreiecksgeschäfte: Der Betrüger kauft unter Vortäuschung einer falschen Identität Waren bei einem Online-Händler und verkauft sie gleich über eine Online-Auktion.
Späterer Aufschlag von Gebühren: Der Verkäufer schlägt nach Abschluss der Versteigerung Kosten und Gebühren auf.
Schwarzmarkt und Hehlerei: Der Verkäufer handelt mit gestohlenen Waren; nicht selten handelt sich dabei um Softwarepiraterie
Preismanipulationen über den Auktionsmechnismus: Die offensichtlichste Version stellen Manipulationen des Verkäufers dar, der über falsche Identitäten die Preise in die Höhe treibt. Käufer können allerdings auch manipulieren, indem sie über falsche Identitäten Preise in die Höhe treiben und Konkurrenzbieter ausstechen. Im letzten Moment werden dann die Gebote der manipulierten Identitäten zurückgezogen.
Noch einmal zurück zur Statistik: Bei 1 Prozent der Transaktionen ist wahrscheinlich Betrug mit im Spiel. Und das Geschäft läuft wie geschmiert, weil immer noch möglich ist, dass in 25 Prozent der Fälle Adressen nicht offengelegt werden und in 14 Prozent nur eine Postfachadresse angegeben werden kann. Es sollte also mehr Energie in die Verifizierung der Kundendaten gesteckt werden, bevor grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung in Angriff genommen wird.
Über Anregungen und Kritik freut sich Tobias Arndt