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22.11.2007 | Artikel drucken | Artikel empfehlen

Zu den größten Herausforderungen des Handels im Internet, zählt die Vermeidung von Zahlungsausfällen und Zahlungsstörrungen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen haben mit diesen Problemen zu kämpfen. Um die Zahlungsausfallrisiken möglichst gering zu halten gibt es für KMU mehrere Wege, sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern. Der Artikel gibt auf der Grundlage von Umfrageergebnissen Hilfen und Beispiele für eine gute Absicherung.

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Bei jedem zehnten Unternehmen fallen mindestens 3% des Umsatzes aus.

So müssen 11% der Unternehmen Umsätze in Höhe von 3% und mehr abschreiben, während 59 Prozent der Unternehmen keine oder nur geringe (weniger als 0,5% des Umsatzes) Zahlungsausfälle verbuchen. 30% der Unternehmen nehmen Zahlungsausfälle zwischen 0,5% und 3% des Umsatzes hin.

Die Häufigkeit von Zahlungsstörungen und Zahlungsausfällen nimmt weiter zu. Jeweils etwa die Hälfte der Unternehmen ist der Ansicht, die Häufigkeit von Zahlungsstörungen und Zahlungsausfällen habe in den vergangenen beiden Jahren zugenommen bzw. werde in den nächsten beiden Jahren weiter zunehmen. Nur etwa zehn Prozent der Unternehmen sehen eine rückläufige Entwicklung der Zahlungsstörungen und Zahlungsausfälle. Somit stellt die Vermeidung von Zahlungsstörungen und Zahlungsausfällen weiterhin eine wichtige Herausforderung im elektronischen Handel dar.

Insbesondere bei Zahlungen per Rechnung und per Lastschrift treten häufig Zahlungsstörungen auf.

Über 40% der Unternehmen geben an, dass mehr als 3% der ausstehenden Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden. Der Anteil der nicht eingelösten oder zurückgebuchten Lastschriften beträgt bei 25% der Unternehmen mehr als 3% der per Lastschrift bezahlten Umsätze. Im Durchschnitt über alle Zahlungsverfahren liegt der Anteil der Zahlungsstörungen an den Internet-Umsätzen bei jedem fünften Unternehmen über 3%.

Gegen säumige Zahler wird bereits häufig vorgegangen. Knapp 90 Prozent der Unternehmen mahnen ausstehende Forderungen zumindest gelegentlich selbst an, mehr als die Hälfte greift auf Inkassounternehmen zurück, um fällige Zahlungen beizutreiben. Drei Viertel der Unternehmen, die Forderungen durch eigene Mahnungen bzw. gut 40% der Unternehmen, die Forderungen durch Inkassounternehmen geltend machen, nutzen diese Möglichkeiten unabhängig von der Höhe der Forderung. Knapp 60 Prozent der Unternehmen haben wegen einer ausstehenden Forderung schon mindestens einmal ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, mehr als ein Drittel der Unternehmen hat schon einmal eine Zwangsvollstreckung gegen einen säumigen Schuldner erwirkt. Angesichts der recht hohen Kosten für diese Maßnahmen ist bemerkenswert, dass diese immerhin noch von jedem vierten Unternehmen unabhängig von der Höhe der Forderung immer ergriffen werden.

Die Erkennung von Zahlungsrisiken bereitet vielen Unternehmen noch Probleme. Die Erkennung von Zahlungsrisiken (z.B. Betrug oder mangelnde Bonität des Kunden) wird von fast 80 Prozent der Unternehmen als eine der drei größten Hürden bei der Vermeidung von Zahlungsausfällen genannt. Darauf folgen mit der Bestimmung risiko- und kundengerechter Methoden zur Abwicklung von Zahlungen (44% der Unternehmen) und der Vermeidung manueller Prüfungsaufwände (36% der Unternehmen) ebenfalls Herausforderungen, die den Bereich der Risikoprävention betreffen. Der Umgang mit Zahlungsstörungen und die Aufwände im Debitorenmanagement (Zahlungsüberwachung) stellen dagegen nur für jeweils ca. 20% der Unternehmen Probleme dar.

Lückenhafte Kundendaten erschweren die Erkennung von Zahlungsrisiken und die Geltendmachung von Forderungen. Zwar erheben fast alle Unternehmen die Anschrift und die E-Mail-Adresse ihrer Kunden, nur jeweils 74% bzw. 37% verfügen jedoch beispielsweise über die Festnetz- bzw. Handy-Nummer. Das Geburtsdatum ihrer Kunden kennen sogar nur 35% der Unternehmen. Diese Daten werden jedoch häufig benötigt, um den Schuldner bei Zahlungsstörungen im Nachhinein eindeutig identifizieren (z.B. wenn mehrere Personen mit gleichem Namen unter einer Anschrift wohnen) sowie über unterschiedliche Kanäle (Brief, Anruf, SMS) kontaktieren zu können. Anhand der E-Mail-Adresse ist oft keine eindeutige Identifizierung des Kunden möglich, da häufig E-Mail-Adressen verwendet werden, die von jedermann unter beliebigen Namen erworben werden können.

Mehr als die Hälfte der Unternehmen führt keine Adressprüfungen durch. Adressprüfungen dienen zum einen der Vermeidung von Rücksendungen aufgrund vorsätzlicher oder versehentlicher Falscheingaben von Adressdaten. Darüber hinaus kann auch festgestellt werden, ob der Kunde unter der angegebenen Anschrift bekannt ist, oder ob die Adresse eventuell nur vorübergehend für die Entgegennahme von Lieferungen genutzt wird. So kann dem Risiko entgegnet werden, dass Leistungen zwar erbracht werden, der Kunde aber anschließend nicht bezahlt und nicht mehr ermittelt werden kann. Jeweils etwa die Hälfte der Unternehmen lässt daher Zahlungen per Rechnung oder per Lastschrift nur dann zu, wenn eine Prüfung der angegebenen Adresse erfolgreich war. Bei Zahlungen per Kreditkarte oder per Nachnahme prüft dagegen nur jeweils ein Viertel der Unternehmen die angegebene Adresse.

Nur ein Drittel der Unternehmen prüft, ob Negativmerkmale vorliegen. Zu den Negativmerkmalen zählen Überschreitungen interner Limite, wie die maximale Höhe der ausstehenden Forderungen oder der Rücklastschriften eines Kunden, oder externe Informationen, wie laufende Inkassoverfahren oder Insolvenzverfahren gegen den Kunden. Bei Zahlungen per Rechnung oder per Lastschrift prüft immerhin noch knapp die Hälfte der Unternehmen, ob Negativmerkmale gegen den Kunden vorliegen, bei Zahlungen per Kreditkarte oder Nachnahme ist es weniger als jedes fünfte. Erstaunlich ist auch, dass fast 80 Prozent der Unternehmen angeben, Überschreitungen interner Limite nicht zu prüfen.

Nur etwa jedes vierte Unternehmen setzt automatisierte Scoring-Verfahren ein. Auch Scoring-Verfahren werden bei Zahlungen per Rechnung oder Lastschrift häufiger genutzt als bei Zahlungen per Kreditkarte oder Nachnahme. Etwa drei Viertel der Unternehmen arbeiten dabei direkt mit einer Auskunftei zusammen, ein Viertel bezieht Risiko-Scorings über einen Zahlungsdienstleister oder ein sonstiges Unternehmen. Etwa die Hälfte der Unternehmen verfügt über eigene Regelwerke, um das Ausfallrisiko einer Zahlung anhand unterschiedlicher Informationen über den Kunden zu ermitteln.

Bei jedem dritten Unternehmen wird mehr als jede zehnte Transaktion manuell geprüft. Nur ein Drittel der Unternehmen konnte darüber Auskunft geben, welcher Anteil der Transaktionen manuell auf Zahlungsrisiken geprüft wird. Von diesen Unternehmen prüft die Hälfte weniger als fünf Prozent der Transaktionen manuell. Jedes dritte Unternehmen prüft mehr als jede zehnte Transaktion manuell, bei 11 Prozent der Unternehmen wird mehr als die Hälfte der Transaktionen manuell geprüft.

Mit den Leistungen externer Dienstleister ist der Großteil der Unternehmen zufrieden. Fast 80 Prozent der Unternehmen äußerten sich mit der Qualität und den Kosten der genutzten Dienstleistungen im Bereich Adressprüfungen eher oder sehr zufrieden. Knapp drei Viertel der Unternehmen sind mit den Dienstleistungen im Bereich der Prüfung von Negativmerkmalen und etwa 70 Prozent mit den Dienstleistungen im Bereich Risiko-Scoring zufrieden. Bei knapp 50 Prozent der Unternehmen erfolgt der Austausch von Daten mit Dienstleistern zur Prüfung von Adressen bereits vollständig automatisiert, bei Negativmerkmalen ist dieser Wert etwas geringer. Im Bereich Risiko-Scoring werden Daten derzeit bei knapp 40% der Unternehmen automatisiert übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an:
info@ibi.de, ibi research an der Universität Regensburg GmbH

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